Die Insolvenzen der UDI Energie Festzinspapiere. Was könnten wir daraus lernen?

Um Fälle wie die UDI Energie Festzins Insolvenzen zu verringern, müssen wir uns als Bürger (wieder) befähigen, durchdachte Anlageentscheidungen zu treffen, um damit die Abhängigkeiten von Experten zu verringern. Der Staat ist in der Pflicht, passende Bürger Bildungsangebote finanziell zu ermöglichen. Zur Finanzierung könnten auch die Anbieter herangezogen werden, die entsprechende Anlagen anbieten (wollen). Wesentlich ist eine neue vorausschauende Gesetzgebung, deren Einhaltung und Wirksamkeit effektiv mit realistischen Ressourcen kontrolliert und angepasst werden kann. Ziel dieser Gesetze wäre es, die Informationsrechte der Anleger so auszugestalten, dass jedem Anleger rechtzeitig entscheidungsrelevante Informationen in einer allgemein verständlichen Sprache zugänglich wären. Der Wildwuchs der derzeitigen Gesetzgebung, die nicht einmal die „Experten“ überblicken, schädigt Anleger, beschäftigt Gerichte und sichert den Lebensunterhalt zahlreicher Juristen. Dies können wir uns nicht länger leisten, denn die „große Transformation“ benötigt privates Geld gerade auch für risikoreichere Anlageformen, damit Innovationen möglich werden. Neben einer die Anleger unterstützenden Gesetzgebung, staatlich (teil) -garantierter Anlageprodukte für Bürger, die gezielt erwünschte Innovationen beschleunigen, könnte eine Verpflichtung zum Einsatz von Original Blockchain Technologie zu einer effektiven und kosteneffizienten,  fälschungssicheren Rechnungslegung, Buchführung und Auditing führen. Auf Knopfdruck stünden die Transaktionen der Vergangenheit bereit. (wer Know-how sucht: hier). Da die Technologie eine nachträgliche Korrektur verhindert, würden Streitfälle reduziert und aufwendige Insolvenzprozesse weitestgehend vermieden. Aber dies ist ja nur die Sicht einer Anlegerin… Nicht alle werden mein Interesse teilen.

Hier im Folgenden meine Sicht auf die Insolvenzen der UDI, Analyse, Kritik und Anregungen.

Am 5. November 2021 haben am Insolvenzgericht in Leipzig die ersten beiden Gläubigerversammlungen zur Insolvenz der UDI Energie Festzinspapiere stattgefunden. Bei der ersten war ich persönlich anwesend, um die Choreographie der Aufführung live mitzuerleben, um die Dynamik zwischen  den unterschiedlichen Interessenvertretern zu beobachten, um mir ein eigenes Bild zu machen und nicht auf Informationen aus zweiter Hand angewiesen zu sein. Hoffnungsfroh stimmte mich das Gesehene nicht. Auffallend: außer mir war nur ein weiterer Gläubiger anwesend. Ging es nicht gerade um unser Geld? Wieso haben nicht mehr Gläubiger den Weg hierher gefunden, statt „nur“ im Internet aktiv zu sein? Mutlos, auf Experten verlassend, auf die nächste Enttäuschung vorbereitet?

Ich bin selbst Darlehensgeberin jetzt GläubigerIn. Ich habe insgesamt 8 Anlagen bei der Umweltberatungsgesellschaft mbH – jetzt UDI GmbH in Roth /Nürnberg getätigt.  Vier waren erfolgreich und 4 sind jetzt  (oder bald) von der Insolvenz betroffen. Ich habe eine Interessengemeinschaft der Betroffenen ins Leben gerufen und mich wieder von ihr getrennt. Demnächst werde ich vielleicht Mitglied eines Gläubigerausschusses? Beworben habe ich mich. Würde die Mehrheit der Gläubiger es begrüßen, wenn sie davon erführen? Sicher bin ich mir nicht!

Analyse & Zustandsbeschreibung

Nach den ersten Analysen zum Geflecht der UDI Gesellschaften kurz nach Übernahme durch R. Langnickel im Oktober 2020 war schnell klar, dass wir Darlehensgeber nur dann eine Chance hatten, einen Teil unseres Geldes zu retten, wenn wir Einfluss auf die Geschäftsentscheidungen nehmen könnten. Die Recherchen, maßgeblich unterstützt durch  Herrn Stefan Loipfinger verbunden mit meiner beruflichen Erfahrung im Bereich von Hightech Innovationen und deren typischen Hürden, zeichneten ein ziemlich klares Bild. Die beste Option bestünde wohl darin, die profitabel zu betreibenden Biogasanlagen weiterzubetreiben, eine transparente und somit vertrauensbildende Berichterstattung, Rechnungslegung und Bilanzierung einzuführen. Gewinnausschüttungen sollten zeitnah, regulär und fair direkt an uns erfolgen, sobald die möglich wäre. Dies wäre sicher eine schwierige Aufgabe vor dem Hintergrund, dass der Ansatz „Blindpool“ dazu genutzt worden war aus fast allen Festzinspapieren in fast alle Projekte zu investieren und in späteren Phasen Bankdarlehen mit 50 -60 % Abschlag durch Festzinspapiere abzulösen. Damit stellte sich die Frage für uns – wie auch jetzt für den Insolvenzverwalter, wer würde in welcher Reihenfolge Ausschüttungen erhalten. Ich bin gespannt, wie er es löst, da ja jedes Festzinspapier ein eigens Insolvenzverfahren hat.

Die Chance für eine einvernehmliche Lösung, auch wenn sie sehr schwierig gewesen wäre, hat die Abwicklungsanordnung der BaFin zunichtegemacht, ebenso wie die von allen Geschäftsführungen der UDI verfolgte „Nicht – Kommunikation“. Vertrauen kann nur durch Offenheit gerade in schwierigen Situationen entstehen. Nicht-Kommunikation fördert das Misstrauen, Schuldzuweisungen, führt zu Irrationalität des Handelns inklusive persönlicher Schadensmaximierung auf Anlegerseite.

Leider herrscht bei uns in D der Glaube und die Haltung vor, erst dann aktiv zu werden, wenn es bereits zu spät ist. Dies gilt für den Einzelnen, den Anleger, unser Rechtssystem und unsere Volksvertreter im Besonderen. Erst lässt sich „Anleger“ durch „Experten beraten“ und hinterher…? Wieder sollen es Experten richten. Die Aufarbeitung der UDI Insolvenz findet ohne direkte Beteiligung der Betroffenen statt. Nur Ihre „Vertreter“ – alle ausschließlich mit juristischem Sachverstand (?) – wollen es regeln. Für uns?

Es fehlt sowohl unternehmerischer wie fachlicher Sachverstand in den bisherigen Ausschüssen. Wie will man Fachgutachten bewerten, wenn niemand mehr dabei ist, der von dem Fach etwas versteht? Der Sachverstand hat sich leider auf der ersten Gläubigerversammlung verabschiedet. Dieser wäre aber für eine Gläubiger-orientierte, effektive Insolvenzdurchführung dringend erforderlich. Alle UDI Energie Festzinspapiere, die bis jetzt in Insolvenz gegangen sind, sind am fehlenden Verständnis für die erforderlichen Randbedingungen einer profitablen Biogasproduktion (und demnächst gefloppten Immobilienprojekten?), unzureichender Projektplanung und -steuerung, fehlenden Kenntnissen kultureller Unterschiede, Verlass auf stabile, staatliche Förderbedingungen und Selbstüberschätzung gescheitert. Hinzu kam die weitverbreitete Unfähigkeit, schlechte Projekte rechtzeitig abzuwickeln, um die Verluste zu minimieren.  Aber dies ist nicht ungewöhnlich, eher Usus; jeder aus der Unternehmenswelt kennt solche Beispiele. Wir erleben es derzeit in großem Stil, man hält an einem eingeschlagenen Kurs fest, obwohl die Datenlage einen differenzieren, risikoadjustierten und gesellschaftsverträglicheren Kurs ermöglichten.  Angst vor Gesichtsverlust? Angst sich eigene Fehler selbst einzugestehen? Selektive Wahrnehmung von Daten? 

Je nach Phase in der die UDI Projektgesellschaften waren,  je nach handelnder Geschäftsführung und Management  von Georg Hetz, Harald Felker,  Dietmar Hoffmann, … bis zu Stefan Keller und jetzt Rainer Langnickel gab es unterschiedliche Gründe, die objektive Datenlage und Situation zu negieren. Herr Hetz konnte „sein Baby“ nicht aufgeben unterstützt durch die finanzielle Interessenlage seiner Managementkollegen.  Stefan Keller musste die reale Lage bei Übernahme eigentlich kennen, denn er war ja bereits lang mit der UDI und Herrn Hetz verflochten. Aber er hatte  Expansionspläne, für die die Vertriebsplattform essenziell war. Als es 5 nach 12 war, wurde die UDI an Rainer Langnickel übergeben (mit Bonus?). Ihm war klar, dass eine Umstrukturierung unausweichlich ist. Er hat sich an die Arbeit gemacht, denn Insolvenzen und Liquidationen sind sein Geschäftsmodell. Womit er nicht gerechnet hat, war die plötzliche Aktivität der BaFin, die für uns Gläubiger zu spät kommt und den Schaden eher erhöhen wird.

Bevor wir Gläubiger nun nur einen Euro sehen werden (?), müssen wir meist noch einmal „investieren“  – in Rechtsanwälte – ohne Garantie, dass auch nur dieses zusätzliche Geld wieder zurückfließt, geschweige denn eine realistische Quote zustande kommt. Vorher wird erst einmal der Insolvenzverwalter bezahlt, die Gerichtskosten und dann die zahlreichen Juristen, die sich z.T. sehr plötzlich für „uns“ interessieren (manche trifft man immer wieder bei solchen Gelegenheiten „Trittbrettfahrer“)  und dann, ja dann bleibt vielleicht noch etwas übrig – „Krümel“. Aber es gibt auch sehr engagierte und tatkräftige Juristinnen im Kreis der InsolvenzbegleiterInnen.

Gläubiger

Warum wählen viele Gläubiger diesen Weg der Regelinsolvenz, anstatt das miserabel ausformulierte Angebot  durch R. Langnickel anzunehmen?  Hier trifft der Wunsch nach Gerechtigkeit auf eine Lösung, die den finanziellen Verlust minimiert. Unser Rechtssystem befriedigt selten (nie?) den Wunsch nach Gerechtigkeit, spricht höchstens Recht. Auf Basis der gemeinsamen Analyse der Ist-Situation, Recherchen zu Insolvenzquoten (DESTATIS), Gesprächen mit erfahrenen Rechtsanwälten off-line und Insolvenzverwaltern, wäre ich sehr überrascht, wenn die Quote höher als das Angebot läge. Ich gehe von 5-10 % aus. Aus Gläubigerinnen Sicht sind daher gerichtliche Auseinandersetzungen auf die zu begrenzen, die eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit haben und auch zu Rückzahlungen führen und nicht nur zu Recht. Ansonsten führt es nur zu einer persönliche Schadensmaximierung.

Medien

Dieses plötzliche, (zu) späte Interesse betrifft auch unsere Medien wie z.B. das Handelsblatt, den HR, die SZ oder Internetplattformen, die nun als Trittbrettfahrer auf die fundierten und frühen Analysen durch Investmentcheck, Stefan Loipfinger aufspringen. Als wir ihre Unterstützung suchten, zeigten sie uns die kalte Schulter. Aber hinterher wissen sie es immer, vor allen Dingen besser. Aber es ist zu spät, da hilft es auch nicht mit möglichst viel „Dreck“ hinterher zu werfen. Hier hilft nur ein anderer Journalismus, der sich von einfachen schwarz weiß Bildern trennt und sorgfältig die Rollen, Verantwortlichkeiten und Handlungsoptionen zeitabhängig aufarbeitet. Zukünftigen Anlegern/ Darlehensgebern wäre geholfen, wenn sie sich durch die Berichterstattung der Medien auch selbst qualifizieren könnten, um zukünftig bessere Investitionsentscheidungen zu treffen.

Stefan Loipfinger möchte ich ausdrücklich danken. Ohne seine  Arbeit, seine fundierte, kritische – für mich manchmal zu pointierte Betrachtung – hätten wir nicht so schnell eine so klare Sicht bekommen, die ich  durch persönliche Gespräche, Marktrecherchen und Google – anreichern konnte.

Behörden, Ministerien & Volksvertreter

Dieses urplötzliche Interesse betrifft auch Behörden, wie die BaFin, die 2019 bei meinem ersten Anschreiben nur eine belehrende Antwort auf Lager hatte. Diesmal scheint sie angestoßen durch uns und umfangreiche Unterlagen, durch schriftliches und mündliches nachhaken, gearbeitet zu haben. Ihre Antworten, die die Einzelnen erhalten haben, drücken nichts desto trotz eher Geringschätzung denn Wertschätzung und Kümmern aus. Vom Gesetzgeber so gewollt!?

Die Antwort auf unsere umfangreiche Eingabe vom 13.11.2020 kam am 11.Mai 2021, die erste Abwicklungsanordnung erfolgte jedoch Ende 2020/ Anfang 2021. Die Antwort, die ich erhalten habe, argumentiert wieder so, als hätte ich/wir im Einzelinteresse gehandelt, obwohl ihr mehrere Beschwerden vorlagen und auf https://investmentcheck.de  ausreichend Informationen zu finden waren, die das öffentliche Interesse darlegten. Hier ein Auszug des Schreibens:

„ Bitte haben sie Verständnis, dass ich aufgrund meiner Verschwiegenheitspflicht aus §4 VermAmlG nicht befugt bin Auskünfte an Dritte zu erteilen. Daher darf ich Ihnen auch nicht mitteilen, ob und inwieweit ich aufgrund der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergriffen habe oder noch ergreifen werde.“

Ich habe kein Verständnis! Diese Antwort bedeutet nicht nur das Unternehmen muss den Betroffenen nichts sagen, denn es fehlt eine entsprechende Rechtsvorschrift in D, auch eine Behörde, die im öffentlichen Interesse zu handeln hätte, kann sich hinter deutschen Gesetzen verstecken. Ich denke der Gesetzgeber hat hier dringenden Handlungsbedarf und dieser beginnt mit der Wertschätzung seiner Bürger. Hierzu gehört eine lösungsorientierte Kommunikation, dies uns erwachsenen Bürgern ein fundiertes Urteil und rechtzeitiges Handeln ermöglicht.

Als ich diese Antwort erhielt, gab es bereits gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen der BaFin und UDI. Zu bedauern sind jedoch die BaFin Mitarbeiter, die regelmäßig für den Papierkorb arbeiten müssen. Auf Dauer sicher demotivierend. WireCard und das folgende „Stühle rücken“ hat die BaFin zum Handeln bewegt, allerdings mit erheblichem Schaden für uns Gläubiger.

Der Gesetzgeber hat auch sofort auf WireCard reagiert und die Abschreibungsoptionen von Verlusten verschlechtert – §20 EStG, damit WireCard für ihn nicht zu teuer wird. Das wird auch uns Gläubiger treffen. Schlechtes Gewissen, Verantwortungsübernahme? Fehlanzeige!

Das Bundesamt der Justiz dagegen ist immer noch im Dämmerschlaf, Bilanzen, in denen ohnehin nicht viel Relevantes dank unserer Gesetzgebung zu finden ist, dürfen publiziert werden, wann es dem Unternehmen passt. Hat(te) die UDI eine Sondergenehmigung? Unsere Volksvertreter halten sich  ebenfalls weitestgehend bedeckt – bestenfalls nichts kostende „Mitleids“-Bekundungen. Für wen? Vielleicht zeigen sie jedoch als Kanzlerberater Bürgerorientierung?

Noch erschreckender sind die Erfahrungen mit dem Verbraucherschutz – zentral in Berlin oder regional in BW – von dem wir Unterstützung erhofften, zumindest relevante Informationen erwarten durften. Oder? Er zeichnet sich durch Nichtwissen, Unverständnis bis zur Überheblichkeit aus. Er hat meiner Erfahrung nach keine Zeit für uns Verbraucher, ist telefonisch nur mit Raffinesse und Hartnäckigkeit überhaupt zu erreichen.  Er vertritt die Meinung, wir seien selbst schuld. Der graue Kapitalmarkt muss verboten werden, weil wir ja alle zu dumm dazu sind. Dort scheint man davon auszugehen, dass finanzieller Erfolg und Verstand korrelieren. Ich schlage vor, Steuergelder einzusparen bzw. direkt in die Befähigung von Bürgern zu investieren, anstatt weiterhin eine solche Organisation zu fördern, die eigentlich auch nur eine weitere, allerdings nicht wählbare „Partei“ mit eigenen Interessen darstellt.

Leider ist  der Ansatz „verbieten“,  die Behandlung Erwachsener wie Kinder, die Entmündigung von Bürgern zugunsten von Experten, derzeit hoch im Kurs. Aber dieser Ansatz wird scheitern, gerade in der „viel beschworenen“ komplexen Welt. Er verstärkt unsere ohnehin geringe Komplexitätsfähigkeit und beraubt uns damit unserer Zukunftsfähigkeit – im schlimmsten Fall führt es zu einem beschleunigten Demokratieabbau.

Vielleicht liegt es ja daran, dass sich Viele nicht bewusst sind, dass ein Experte viel von immer weniger versteht und dass es lange dauert, bis er aus dem tiefen Wissensloch an die Oberfläche kommt, um über den Tellerrand zu schauen. Ein Experte ist leider kein Universalgelehrter,  geschweige denn zwingend ein breit und vernetzt denkender Mensch. Dieser Typus ist unter den aktuellen Experten bedauerlicherweise dünn vertreten. Es handelt sich oft um das genaue Gegenteil.

Lösungsvorschläge

Daher kommt es mehr denn je darauf an, dass wir Bürger uns wieder befähigen. Das bedeutet, wer Geldanlagen tätigt, muss sich ein Grundverständnis erarbeiten  und sich zuallererst  klarmachen, dass jeder Berater – egal ob bei der UDI oder Sparkasse, Bank oder Versicherung im Interesse des Unternehmens und seinem eigenen Interesse handelt. Er hat Vorgaben, was er verkaufen soll. Wenn der Berater intelligent ist, vielleicht sogar Lebensweisheit besitzt, weiß er, dass er die Interessen des Anlegers verstehen und berücksichtigen sollte, damit er dauerhaft gute Geschäfte macht. Aber dieses Narrativ muss erst wieder zum Leben erweckt werden. Schwierig im derzeitigen gesellschaftliche Klima! Somit sind wir wieder bei uns selbst. Wir müssen die Verantwortung übernehmen. Was können wir tun? Wir können uns Wissen aneignen und einige simple Grundregeln befolgen:

  • Was ich nicht verstehe, was mir nicht einleuchtet, lasse ich sein!
  • Wenn mein „Bauchgefühl“ nein sagt, z.B. „Blindpoolkonzepten“, höre ich darauf oder prüfe zumindest besonders kritisch und dokumentiere die Aussagen hierzu.
  • Ich lese Vertragsbedingungen gründlich und nehme beschriebene Risiken ernst, wie z.B. den möglichen Totalverlust bei Nachrangdarlehen.
  •  Ich lasse mir so lange, bis ich es verstanden habe, erklären, wann der Nachrang in Anspruch genommen werden kann und welche Informationen das Unternehmen hierzu zu geben hat. Gemäß aktueller Gesetzgebung leider keine!
  • Ich fordere von meiner Regierung Verbraucherbildung statt Verboten oder einer Verbraucherzentrale ein. Wir könnten z.B. das breite Wissen von S. Loipfinger für Schulungskurse für interessierte Verbraucher nutzen, finanziert durch den Staat, Länder und alle Organisationen, die uns Anlagen verkaufen wollen. Jeder Kursteilnehmer bezahlt einen kleinen Beitrag für die Teilnahme an den Kursen. Man könnte auch über einen Finanzführerschein nachdenken.

Denn befähigen ist besser als verbieten. Es fördert die Selbstwirksamkeit jedes Einzelnen, steigert so die eigene Urteilsfähigkeit, ermöglicht das Hinterfragen von Experten und führt zu einer Verbesserung der Komplexitätsfähigkeit in D. Es könnte die Kosten für uns alle senken.

Aber es reicht nicht aus, dass wir Bürger verantwortungsvoll und vorausschauend handeln, sondern noch viel entscheidender ist ein verständliches, vorausschauendes Rechtssystem. In unseren konkreten Fall fehlt eine verbindliche Regelung zu den Informationspflichten des Darlehnsnehmers wie auch staatlicher Behörden. Vielleicht würde es Sinn machen, dass in dem Moment, indem ein Unternehmen den Nachrang in Anspruch nehmen will, Darlehensgeber in das Aufsichtsgremium hinzugezogen werden müssen und die  Rechnungslegung, G&V,  etc. offengelegt werden muss.

Wir brauchen grundsätzlich einen anderen Blick, wenn wir Gesetze machen: erstens sparsam und zweitens vorausschauend. Heute setzen wir auf „hinterher“. Das können sich nur Wohlhabende leisten.

Es braucht aussagefähige Informationen auf die von Bürgern eingebrachten Beschwerden. Eine Antwort, die den Eingang bestätigt und ansonsten formuliert, man dürfe nichts sagen, kann man sich sparen. Der gesamte Umgang mit uns Betroffenen drückt keine Wertschätzung, sondern eher Geringschätzung aus. Das ist sehr schade!

Dies ist aber auch unter einem weiteren Gesichtspunkt kritisch. Für den Umbau unserer Gesellschaft in eine Klima und Ökosystem verträglichere Lebensweise werden wir viel Geld für Innovativen brauchen, die per se immer Risiko behaftet sind. Hierfür brauchen wir auch private Gelder, die ja durchaus reichlich vorhanden sind und derzeit in Lieferando et. al. investiert werden. Um dieses Geld zielführend zu mobilisieren, braucht es viele, unterschiedlich risikoreiche  Finanzinstrumente, die entweder durch den Bund/das Land ausgegeben, teil gesichert oder auf Basis guter Rechtsvorschriften genutzt werden können. Das Nachrangkonzept ist prinzipiell geeignet, aber die Ausgestaltung  muss angepasst werden.

Ein weiteres Element zur Bürgerbefähigung und damit Verantwortungsfähigkeit sowie ein Ausdruck von Wertschätzung gegenüber uns Bürgern ist die Behörden- und Rechtssprache. Egal ob „Frau“ das Schreiben der BaFin an die UDI zur Abwicklung des UDI Energie FZ Papiere liest oder ein BGH-Urteil zur Ungültigkeit der Nachrangklausel oder das Angebot R. Langnickels an uns DarlehensgeberInnen – ohne „Übersetzung“ geht es nicht. Das geht mit Sicherheit anders, man muss er nur wollen. Expertensprachen dienen dem Selbstschutz. Wirkliche Experten, solche, die die Sache verstanden haben, können es immer auch verständlich erläutern. Das heißt, eine Behördensprache, die für den Durchschnittsbürger verständlich ist, ist essenziell für Transparenz und dies ist wiederum die Bedingung für Vertrauen.  Vertrauen senkt die Kosten im Staat wie im Unternehmen – keine neue Erkenntnis, nur wird sie nicht angenommen. Was muss also noch geschehen?

Unserer Volksvertreter und Entscheider sollten ihre Bürgersicht und Rollenverteilung erneuern. Wir sind mündige, verantwortungsfähige und -willige Bürger und keine kleinen Kinder, die sich gutgläubig dem Schutz des Staates  („der Eltern“) unterordnen. Gerade um unsere gemeinsame Zukunftsfähigkeit zu erhalten, müssen wir befähigen statt verbieten, wir müssen sorgfältig informieren und einen multiperspektivischen Dialog fördern, statt einfache Lösungen zu versprechen. Wir brauchen eine Sprache, die der Durchschnitt verstehen kann. Wir brauchen neue Wege, Betroffene einzubinden, sei es im Falle der Insolvenz, besser jedoch rechtzeitig, früher. So wäre es z.B. sinnvoller in den „Aufsichtsrat“ der BaFin Betroffene zu wählen/einzubinden, statt ihrer vermeintlichen Vertreter, die Verbraucherzentralen. Diese sind immer nur Mitarbeiter, die im Auftrag ihres Arbeitgebers handeln, aber nicht die Betroffenen – uns – vertreten

Zum Abschluss – passend für den Fall UDI und die besonderen Zeiten, in denen wir leben, möchte ich Ihnen noch ein Buch empfehlen: Julian Nida-Rümelin, Nathalie Weidenfeld: Die Realität des Risikos – Über den vernünftigen Umgang mit Gefahren

Weitere Blogbeiträge

Hinterlasse einen Kommentar


Kontakt

Über das nachstehende Kontaktformular können Sie Kontakt mit mir aufnehmen.

Nicht lesbar? Text ändern. captcha txt